Die OPERA-3 Revision der Führerausweisvorschriften betrifft auch die Motorrad-Ausbildung. Hier haben wir für Dich die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Für Motorradfahrer: Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien
Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.

Ab 1.1.21 gültige Mindestalter und Kategorien (und Mindestalter)
  • Ab 15 Jahren: Kat A1 beschränkt  45 km/h, Kleinmotorräder
  • Ab 16 Jahren: Kat. A1, Motorräder
  • Ab 18 Jahren: Kat. A 35, Motorräder mit Leistungsbeschränkung
  • Ab 20 Jahren: Kat. A unbeschränkt, Motorräder unbeschränkt
Kat. A1 beschränkt 45 km/h
Max. 45 km/h, bis 50 cm3, resp. max. 4 kW.
  • (Bislang kein Führerausweis vorhanden.)
  • Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest, Bestätigung der Einwohnerkontrolle
  • Paralell dazu Absolvierung des Nothelferkurses, falls noch nicht vorhanden
  • Theorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht
  • Praktische Grundschulung (12 Stunden)
  • Praktische Prüfung
Kat. A1
Max. 125 cm, resp. max. 11 kW.
  • (Führerausweis Kat. B vorhanden.)
  • Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest
  • Praktische Grundschulung (12 Stunden)
  • Einreichung der Kursbestätigung an das Strassenverkehrsamt
Kat. A 35
Max. 35 kW und 0.20 kW/kg Leistungsgewicht.
  • Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest, Bestätigung der Einwohnerkontrolle
  • Paralell dazu Absolvierung des Nothelferkurses, falls noch nicht vorhanden
  • Theorie-Prüfung, falls noch kein Kat. B Ausweis vorhanden
  • Verkehrskundeunterricht, falls noch kein Kat. B Ausweis vorhanden
  • Praktische Grundschulung (12 Stunden)
  • Praktische Prüfung
Kategorie A unbeschränkt
Mind. 35 kW oder mehr als 0.20 kW/kg Leistungsgewicht.
  • (Voraussetzung ist neu eine zweijährige Fahrpraxis mit Motorrad der Kategorie A 35.)
  • Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest, Bestätigung der Einwohnerkontrolle
  • Individuelle Fahrstunden
  • Praktische Prüfung
Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA.