Die OPERA-3 Revision der Führerausweisvorschriften betrifft auch die Motorrad-Ausbildung. Hier haben wir für Dich die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
  
				
				Für Motorradfahrer: Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A 
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.
  
				Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien 
Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.
  
				
				
               | 
          
          
              | 
          
			
            | Ab 1.1.21 gültige Mindestalter und Kategorien (und Mindestalter) | 
          
          
              | 
          
          
            
                - Ab 15 Jahren: Kat A1 beschränkt  45 km/h, Kleinmotorräder
 
				
				- Ab 16 Jahren: Kat. A1, Motorräder
 
				
				- Ab 18 Jahren: Kat. A 35, Motorräder mit Leistungsbeschränkung
 
				
				- Ab 20 Jahren: Kat. A unbeschränkt, Motorräder unbeschränkt
 
				   | 
          
          
              | 
          
          
            | Kat. A1 beschränkt 45 km/h | 
          
          
              | 
          
          
            | Max. 45 km/h, bis 50 cm3, resp. max. 4 kW. | 
          
          
              | 
          
          
            
              - (Bislang kein Führerausweis vorhanden.)
 
	
				- Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest, Bestätigung der Einwohnerkontrolle
 
				- Paralell dazu Absolvierung des Nothelferkurses, falls noch nicht vorhanden
 
				- Theorie-Prüfung
 
              - Verkehrskundeunterricht
 
              - Praktische Grundschulung (12 Stunden)
 
              - Praktische Prüfung
 
             
             | 
          
          
              | 
          
 
          
            | Kat. A1 | 
          
          
              | 
          
          
            | Max. 125 cm, resp. max. 11 kW. | 
          
          
              | 
          
          
            
              - (Führerausweis Kat. B vorhanden.)
 
	
				- Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest
 
              - Praktische Grundschulung (12 Stunden)
 
              - Einreichung der Kursbestätigung an das Strassenverkehrsamt
 
             
             | 
          
 
          
              | 
          
          
            | Kat. A 35 | 
          
          
              | 
          
          
            | Max. 35 kW und 0.20 kW/kg Leistungsgewicht. | 
          
          
              | 
          
          
            
 				- Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest, Bestätigung der Einwohnerkontrolle
 
				- Paralell dazu Absolvierung des Nothelferkurses, falls noch nicht vorhanden
 
				- Theorie-Prüfung, falls noch kein Kat. B Ausweis vorhanden
 
              - Verkehrskundeunterricht, falls noch kein Kat. B Ausweis vorhanden
 
              - Praktische Grundschulung (12 Stunden)
 
              - Praktische Prüfung
 
             
             | 
          
          
              | 
          
          
            | Kategorie A unbeschränkt | 
          
          
              | 
          
          
            | Mind. 35 kW oder mehr als 0.20 kW/kg Leistungsgewicht. | 
          
          
              | 
          
          
            
				- (Voraussetzung ist neu eine zweijährige Fahrpraxis mit Motorrad der Kategorie A 35.)
 
              - Einreichung des Gesuches für einen Lehrfahrausweis (Gesuch) inkl. Foto, Sehtest, Bestätigung der Einwohnerkontrolle
 
              - Individuelle Fahrstunden
 
              - Praktische Prüfung
 
             
             | 
          
          
              | 
          
  
          
              | 
          
  
		  
            Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA.
 
 
 
 
 
 
 
 
  |